27. Juni 2019

97. ordentliche Mitgliederversammlung der Genossenschaft vom 27.06.2019

168 Mitglieder waren persönlich anwesend bzw. durch Vollmacht vertreten.

Der Bericht des Vorstandes wurde vom Vorstandsmitglied René Filous vorgetragen. Der Inhalt orientierte sich am gedruckten Geschäftsbericht der Genossenschaft. Interessierte Mitglieder können sich diesen Bericht in der Geschäftsstelle abholen, oder über die Homepage der Genossenschaft herunterladen.

Zum Geschäftsbericht 2018

Die Erläuterung des Jahresabschlusses erfolgte durch Vorstandsmitglied Jörg Kosziol. Der Aufsichtsratsvorsitzende Hermann Schlank, erteilte den Bericht des Aufsichtsrates und trug die Bemerkungen des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2018 vor. Vorstandsmitglied Peter Buchberger berichtet über die Prüfung durch den gesetzlichen Prüfungsverband (VdW Bayern) und verlas das zusammengefasste Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2018. Das Ergebnis der Prüfung ist ebenso gut wie in den Vorjahren.

Entsprechend der Satzung schieden turnusgemäß die Aufsichtsratsmitglieder Hermann Schlank und Martin Karg aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Schlank stellte sich zur Wiederwahl, Herr Karg stellte sich durch einen durchgeführten Umzug nicht mehr zur Wahl.

Durch die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats wurde der Platz von Herrn Dr. Florian Geistmann und durch die Wahl in den Vorstand, der Platz von Peter Buchberger frei.

Aus dem Kreis der Mitglieder wurden Harald Houliaras, Christopher Molocher, Martin Schönke und Thorsten Wagner zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Die schriftliche Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:

Hermann Schlank 118 Stimmen,
Harald Houliaras 99 Stimmen,
Christoph Molocher 99 Stimmen,
Thorsten Wagner 98 Stimmen und
Martin Schönke 27 Stimmen.

Herr Schlank wurde somit wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Neu gewählt wurden Herr Houliaras, Herr Molocher und Herr Wagner.

Beschlussfassung zu § 35 Abs. 1 Punkt l der Satzung (Kreditgewährung gemäß §49 Genossenschaftsgesetz)

Der Bauverein München-Haidhausen eG ist Gründungsmitglied der Energiegenossenschaft Isarwatt eG in München. Ziel der Isarwatt eG ist es den Bewohnern der Mitgliedsunternehmen nachhaltige Energie, Mobilitätslösungen und Abrechnungsdienste anzubieten.

Das erste Projekt, das die Genossenschaft mit der Isarwatt eG gestartet hat ist das Mieterstrommodell im Prinz Eugen Park, bei unserer Neubaumaßnahme in der Ruth-Drexel-Straße 46 und 48, mit 69 Wohneinheiten. Auf dem Dach der Wohnanlage wurde eine Photovoltaik Anlage installiert, die Strom erzeugt und dieser Strom wird direkt an die dort wohnenden Genossenschaftsmitglieder verkauft. Die Finanzierung dieser Anlage erfolgt über ein Darlehen des Bauvereins an die Isarwatt eG, die wiederum davon die PV-Anlage installiert und bezahlt. Dieses Darlehen wird über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren getilgt und mit 2 % Zins jährlich verzinst.

Damit dieses Modell funktioniert und wir der Isarwatt eG ein Darlehen geben können, ist eine Beschlussfassung nach der Satzung notwendig.

Die Beschlussvorlage hierfür, die mit unseren gesetzlichen Prüfungsverband, dem VdW Bayern abgestimmt wurde, der übrigens auch die Isarwatt eG als Wirtschaftsprüfer prüft und den gesamten Prozess der Gründung mit begleitet hat, lautet wie folgt:

Die Gewährung von Krediten durch die Genossenschaft an die Isarwatt eG erfolgt auf Grund Beschlusses des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Die an die Isarwatt eG gewährten Kredite müssen für ein bestimmtes Einzelprojekt gewährt werden und dürfen je Einzelprojekt die Obergrenze von 500.000 € und in der Summe aller Kredite für alle Projekte die Obergrenze von maximal 2 Mio. € nicht überschreiten.

Die Beschlussvorlage wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Ein Antrag gemäß § 33 der Satzung der Genossenschaft ist aus der Wohnanlage Süd eingegangen. Der Antrag betraf die geplante Modernisierung der Wohnanlage Süd an der Deisenhofener Straße und Schlierseestraße. Dem antragstellenden Mitglied ging es um eine weitere Bewohnerbefragung zur Modernisierungsplanung. Dies ist kein Antrag zur Mitgliederversammlung, da dies nicht zum Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung gehört.

Vorstand und Aufsichtsrat haben jedoch mehrfach ausgeführt, dass Sie die betroffenen Bewohner der Wohnanlage weiterhin über den Fortgang der Planungen informieren werden. Sollte es sich abzeichnen, dass eine erneute Mitgliederbefragung angezeigt ist, wird diese auch durchgeführt.

Eine Beschlussfassung erfolge somit nicht.

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet voraussichtlich im Juni 2020 statt.

Der Vorstand