Aktuelles

01. Oktober 2024

Veranstaltungsübersicht ASZ AU Oktober 2024

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09. September 2024

SWM warnt vor Betrügern

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie ein Informationsschreiben der Stadtwerke München.

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1556

Wohnungen

2150

Mitglieder

105

Jahre Erfahrung

22

Gewerbeeinheiten

FAQ – Fragen & Antworten

Eine Aufnahme als Genossenschaftsmitglied ist mit der gleichzeitigen Überlassung einer Genossenschaftswohnung verbunden und erst dann möglich. Eine Mitgliedschaft auf Vorrat ist nicht möglich.

Unter „Wohnungsangebote“ finden Sie alle Wohnungen, die aktuell zur Vermietung frei sind. Wenn eine entsprechende Wohnung online ist, können Sie sich gerne direkt darauf bewerben. Zusätzliche Wartelisten werden nicht mehr geführt.

Kleintiere wie Vogel, Hamster, Fische, etc. sind nicht genehmigungspflichtig.

Für einen Hund oder eine Katze muss vorher die Genehmigung der Genossenschaft eingeholt werden. Allerdings können wir nur Hunde bis zu einer maximalen Schulterhöhe von 40 cm genehmigen.

Wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie vorher die Genehmigung der Genossenschaft. Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.

Nutzen Sie hierzu bitte das Schadensformular auf unserer Homepage.

Vergaberichtlinien regeln, welche Kriterien bei der Vergabe der Wohnung eine Rolle spielen. Die Vergaberichtlinien finden Sie hier.

Aktuell hat die Genossenschaft 14 Wohnungen in der EOF-Förderung. (Einkommensorientierte Förderung). Diese Wohnungen werden ausschließlich über das Portal www.sowon.muenchen.de der Stadt München vergeben.

  • Vertragsverhältnisse können nur in Schriftform (mit original Unterschrift) gekündigt werden.
  • Die Kündigung muss der Genossenschaft im Original vorliegen.
  • Gleiches gilt für die Mitgliedschaft. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft nur gekündigt werden kann, wenn Sie aus der Genossenschaftswohnung ausziehen oder bereits ausgezogen sind.
  • Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.

Die geltenden Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Nutzungsvertrag oder Mietvertrag. In der Regel beträgt diese bei Wohnungen drei Monate, bei Stellplätzen / Garagen einen Monat.

  • Nein, eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch.
  • Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, geben Sie das bitte in der Wohnungskündigung mit an.

Nein, eine Kaution wird nicht erhoben. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Nutzungsgut nach Mitgliederpflicht stets pfleglich behandeln und keine Aufrechnung für evtl. Missstände erfolgen muss.

Nein, wir führen keine Wartelisten. Alle aktuell zur Vermietung freien Wohnungen finden Sie unter „Wohnungsangebote“.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Gerne Beantworten wir Ihre Fragen unter:

089 / 45 99 47 90