Gut und sicher wohnen
Über die Genossenschaft
Den Grundstein für die heutige Wohnungsqualität und Mietsicherheit des Bauvereins München-Haidhausen eG legten am 3. Februar 1919 insgesamt 112 Frauen und Männer. Trotz politisch bewegter Zeiten wollten sie etwas tun gegen den schon damals großen Mangel an bezahlbaren und sicheren Mietwohnungen in München. Diesem Geist eines soliden wirtschaftlichen und sozialen Handelns sowie eines solidarischen Miteinanders fühlen sich Vorstand und Aufsichtsrat weiter verpflichtet. Um so schöner, dass die genossenschaftliche Idee seit einigen Jahren in der Gesellschafteine Renaissance feiert.
Mehr als 2.000 Mitglieder zählt der Bauverein, die in über 1.500 Wohneinheiten ihr Zuhause haben. Die Erhaltung und Verbesserung des Hausbestandes stehen nach wie vor im Mittelpunkt. Zugleich ist es ein Anliegen, Energie einzusparen, um Heiz- und Stromkosten zu senken. Sogar ein erstes Mieterstrommodell gibt es inzwischen in der jüngsten Anlage im Prinz Eugen Park. Die Suche nach geeigneten Grundstücken in München geht weiter, um auch künftig den Mitgliedern entsprechend den Bedürfnissen der Zeit Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Vorstand & Aufsichtsrat
Vorstand und Geschäftsleitung
Jörg Kosziol
Geschäftsführender und hauptamtlicher Vorstand
René Filous
Nebenamtlicher Vorstand
Christoph Molocher
Nebenamtlicher Vorstand
Mario Kurtek
Mitglied der Geschäftsleitung
Aufsichtsrat (ehrenamtlich)
Andreas Greif
Aufsichtsratsvorsitzender
Im Aufsichtsrat seit: 26.06.2018
Ablauf Wahlperiode: 2027
Stephan Steininger
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Stv. Schriftführer
Im Aufsichtsrat seit: 29.06.2009
Ablauf Wahlperiode: 2027
Barbara Just
Schriftführerin
Im Aufsichtsrat seit: 15.07.2002
Ablauf Wahlperiode: 2026
Edith Berberich
Im Aufsichtsrat seit: 28.11.2022
Ablauf Wahlperiode: 2025
Harald Houliaras
Im Aufsichtsrat seit: 27.06.2019
Ablauf Wahlperiode: 2025
Peter Siebert
Im Aufsichtsrat seit: 28.11.2022
Ablauf Wahlperiode: 2025
Thorsten Wagner
Im Aufsichtsrat seit: 27.06.2019
Ablauf Wahlperiode: 2026
Oliver Smirnoff
Im Aufsichtsrat seit: 20.06.2024
Ablauf Wahlperiode: 2027
Christian Güth
Im Aufsichtsrat seit: 20.06.2024
Ablauf Wahlperiode: 2027
Zusammenfassung zur ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.06.2024 findet unsere 100. ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Die Zusammenfassung können Sie hier abrufen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Ihr Bauverein München Haidhausen eG
Mitarbeiter
FAQ – Fragen & Antworten
Eine Aufnahme als Genossenschaftsmitglied ist mit der gleichzeitigen Überlassung einer Genossenschaftswohnung verbunden und erst dann möglich. Eine Mitgliedschaft auf Vorrat ist nicht möglich.
Unter „Wohnungsangebote“ finden Sie alle Wohnungen, die aktuell zur Vermietung frei sind. Wenn eine entsprechende Wohnung online ist, können Sie sich gerne direkt darauf bewerben. Zusätzliche Wartelisten werden nicht mehr geführt.
Kleintiere wie Vogel, Hamster, Fische, etc. sind nicht genehmigungspflichtig.
Für einen Hund oder eine Katze muss vorher die Genehmigung der Genossenschaft eingeholt werden. Allerdings können wir nur Hunde bis zu einer maximalen Schulterhöhe von 40 cm genehmigen.
Wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie vorher die Genehmigung der Genossenschaft. Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.
Nutzen Sie hierzu bitte das Schadensformular auf unserer Homepage.
Vergaberichtlinien regeln, welche Kriterien bei der Vergabe der Wohnung eine Rolle spielen. Die Vergaberichtlinien finden Sie hier.
Aktuell hat die Genossenschaft 14 Wohnungen in der EOF-Förderung. (Einkommensorientierte Förderung). Diese Wohnungen werden ausschließlich über das Portal www.sowon.muenchen.de der Stadt München vergeben.
- Vertragsverhältnisse können nur in Schriftform (mit original Unterschrift) gekündigt werden.
- Die Kündigung muss der Genossenschaft im Original vorliegen.
- Gleiches gilt für die Mitgliedschaft. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft nur gekündigt werden kann, wenn Sie aus der Genossenschaftswohnung ausziehen oder bereits ausgezogen sind.
- Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Homepage bereitgestellte Formular.
Die geltenden Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Nutzungsvertrag oder Mietvertrag. In der Regel beträgt diese bei Wohnungen drei Monate, bei Stellplätzen / Garagen einen Monat.
- Nein, eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch.
- Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, geben Sie das bitte in der Wohnungskündigung mit an.
Nein, eine Kaution wird nicht erhoben. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Nutzungsgut nach Mitgliederpflicht stets pfleglich behandeln und keine Aufrechnung für evtl. Missstände erfolgen muss.
Nein, wir führen keine Wartelisten. Alle aktuell zur Vermietung freien Wohnungen finden Sie unter „Wohnungsangebote“.