30. Juli 2019

Information vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung und dem Zensusgesetz 2021

Der Bauverein München-Haidhausen eG als ihr Vermieter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die im Rahmen des Nutzungsverhältnisses erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Aufgrund des Zensusgesetzes 2021 sind wir verpflichtet, bestimmte Angaben über die Wohnungsnutzer/innen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für Zwecke des Zensus 2021 zu übermitteln. Diese Übermittlung findet ihre Rechtsgrundlage in Artikel 6 Abs. 1, Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Zensusgesetzes 2021.

Folgende Angaben sind gesetzlich zu übermitteln:
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen.

Diese Angaben gehen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Diese haben für die übermittelten Angaben die konkreten Löschungsfristen nach dem Zensusgesetz 2021 einzuhalten.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Ihre Rechte nach DS-GVO und hier speziell auf die Artikel 15 bis 18, 21 und 77 DS-GVO.